SMV-SATZUNG der GMS Ergenzingen

erstellt aufgrund § 62 bis 70 SchG und der SMV-Verordnung 
(beinhaltet neue SMV-Regelungen)

Stand: Schuljahr 2018/19, letzte Änderung am 20.11. 2017 durch den Schülerrat

1. Allgemeine Aufgaben der SMV

Die SMV ist Sache aller Schüler. Alle interessierten Schülerinnen und Schüler sind in die SMV-Arbeit mit einzubeziehen, auch wenn sie nicht in den Schülerrat gewählt wurden. Grundsätzlich stehen jedem Schüler und jeder Schülerin die Organe der SMV offen, des Weiteren kann sich jeder Schüler mit Fragen, Beschwerden, Kritik, Anregungen und Beiträgen an die Organe der SMV wenden. Ein öffentlich zugängliches Info-„Brett“ im Schuleingangsbereich bzw. im Aufenthaltsraum informiert über aktuelle Vorgänge der SMV.

Die SMV hat die Aufgabe, die Interessen und Wünsche der Schülerschaft gegenüber der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und der Elternschaft zu vertreten. Dazu nehmen die Schülervertreter/innen ihr Anhörungsrecht, ihr Vorschlagsrecht, das Beschwerderecht, das Vermittlungs- und Vertretungsrecht und das Informationsrecht in Anspruch.

2. Organe der SMV

2.1. Schülerrat

Der Schülerrat tritt regelmäßig zusammen (bei Bedarf auch nachmittags). Die Schülersprecher (unterstützt durch den Verbindungslehrer) laden dazu rechtzeitig mit Tagesordnung ein (mindestens 3 Tage vorher). Von jeder SMV-Sitzung ist ein Protokoll anzulegen. 
Die Klassensprecher berichten in ihren Klassenräten über die Ergebnisse im Schülerrat.

Zum Schülerrat der GiG Ergenzingen gehören das Schülersprecher-Team, die Klassensprecher und Stellvertreter, je ein gewählter Vertreter der Schülersportmentoren, der Streitschlichter, des Schülerbücherei-Teams und der Schulsanitäter.

2.2 SMV-Vorstand

Das Schülersprecher-Team, die Jugendvertretung,  der Verbindungslehrer (ggf. sein Stellvertreter) und falls gewählt, auch bestimmte Ausschussvorsitzende bilden den Vorstand. Der Vorstand koordiniert die Arbeit der SMV. Von Sitzungen ist ein Protokoll anzulegen. Der Vorstand kümmert sich auch um den regelmäßigen Austausch mit der Schulleitung.

2.3 Schulversammlungen

Schulversammlungen finden mindestens 3 x pro Jahr statt.

Die erste Schulversammlung im Schuljahr dient der Vorstellung der Schülersprecherkandidaten.

Zur Schulversammlungen wird rechtzeitig mit Tagesordnung eingeladen.

Schulversammlungen werden vom Schülerrat (nach Genehmigung durch die Schulleitung) organisiert, je nach Thematik in den Klassenräten vorbereitet und vom SMV-Vorstand zusammen mit der Schulleitung durchgeführt.

2.4 Klassenrat

Der Klassenrat ist ein Forum der Schulklasse. Er findet wöchentlich statt. Für den „Klara“ steht eine feste Unterrichtsstunde zur Verfügung. Alle Klassenmitglieder erhalten hier die Gelegenheit, ihre Probleme und Konflikte anzusprechen bzw. zu lösen. Außerdem werden zum Beispiel Klassenaktivitäten geplant, Anregungen und Wünsche vorgetragen sowie Vorschläge für die Unterrichtsplanung eingebracht. Langfristig soll der Klassenrat das „Wir“-Gefühl fördern, Kommunikationsfertigkeiten entwickeln, das Verantwortungsbewusstsein stärken und  demokratisches Verhalten einüben.

Die Klassensprecher leiten mit Unterstützung des Klassenlehrers den Klassenrat. Jede Klasse stellt eigene Klassenratsregeln auf. Für den Ablauf einer Klassenratssitzung liegt eine Empfehlung des Schülerrats vor.

Wichtige Regeln, Durchführungsbestimmungen und Beschlüsse können in einem „Klassenratsbuch“ festgehalten werden.

Schulgesetz und Schulordnung setzen die Rahmenbedingungen.

Regeln für den Klassenrat (Vorschlag des Schülerrats) 
1       Jeder Schüler und jede Schülerin ist mit einer Stimme im Klassenrat stimmberechtigt.
2       Ein Beschluss ist mit einfacher Mehrheit gültig.
3       Der Klassenrat stimmt über interne, die Klasse betreffende Angelegenheiten ab.
4       Beschlüsse können nach erneuter Erörterung mit einfacher Mehrheit geändert werden.
5       Die Klassensprecher leiten in Absprache mit dem Klassenlehrer die Klassenratssitzung und  geben die
         Tagesordnung bekannt.
6       Geringfügige Probleme müssen nicht im Klassenrat besprochen werden. Es eignet sich auch nicht 
         jedes Thema für den Klassenrat. Mobbingfälle, Straftaten oder anonyme Anschuldigungen gehören 
         nicht in den Klassenrat.
7       Bei Konflikten mit Fachlehrern, Schülern anderer Klassen usw. können diese in den Klassenrat
         eingeladen und angehört werden..
8       Bei Bedarf können bei bestimmten Themen oder Problemen andere beratende Personen
         (Schulleitung, Schülersprecher, Verbindungslehrer, Sozialpädagoge) hinzugezogen werden.
9        Es wird eine Rednerliste geführt.
10      Es gelten die Gesprächsregeln der Klasse.
11      Die Mitglieder des Klassenrats haben das Recht, ihre Meinung frei zu  äußern und die Pflicht zur
         Sache zu reden. Jedes Mitglied muss gehört werden, wenn es sich an die Regeln hält.
12      Auch die Klassensprecher können ihre Meinung zur Sache abgeben, wenn sie auf der Rednerliste
         sind.      
13      Es sollte ein Klassenratsbuch geführt werden, in dem Wünsche bezüglich der Tagesordnung,
          Beschlüsse, Protokolle usw. aufgeschrieben werden.
14      Themen, die im Klassenrat besprochen werden, sind vertraulich.
15      Wer den Klassenrat stört, muss mit Konsequenzen rechnen ( Ermahnung, Bestrafung, Ausschluss,
         Tagebucheintrag). Die entsprechenden Maßnahmen regelt die Klassengemeinschaft.

3.  Evaluation  (Neu!)

§ 6 EvaluationsVO 2008 „ Bei der Selbstevaluationbezieht die Schule alle....insbesondere die Schüler ...mit ein.“

  • Die SMV evaluiert sich selbst zur Verbesserung der eigenen Arbeit.
    (Fragebogen, Interviews, SMV-Team besucht untere Klassen, SMV-Tag,...)
  • SMV Evaluationsausschuss wirkt gegebenenfalls bei Gesamtevaluation der Schule mit.
  • SMV informiert Schülerschaft über Evaluationsergebnisse usw. durch Aushang bzw. in der Schulversammlung.

4. Finanzmittel der SMV....

... sind für Zwecke, die der Schülerschaft dienen, die vom Schülerrat vorgeschlagen und die mit Mehrheit beschlossen wurden.

Die Finanzen werden vom Verbindungslehrer über ein Konto bei der Raiffeisenbank verwaltet. Alle Ausgaben über € 50 müssen vom Schülerrat genehmigt werden. Die Belege sind mindestens 2 Jahre aufzubewahren.

In jedem Schuljahr wird die SMV-Kasse durch ein bis zwei Kassenprüfer kontrolliert. Das Ergebnis wird dem Schülerrat und der Schulleitung zur Kenntnisnahme mitgeteilt.

Finanzielle Mittel erwirbt die SMV durch Veranstaltungen und durch Anträge beim Förderverein, beim Elternbeirat oder im Haushaltsplan.

5. Wahlverfahren 

5.1 Wahl der Klassensprecher

Alle Schüler ab Klasse 5 wählen nach den Grundsätzen, die für demokratische Wahlen gelten, ihre Klassensprecher. Es findet ein gestaltetes Wahlverfahren statt.

Zur Klassensprecherwahl stellt die SMV bei Bedarf Unterrichtsmaterial zur Verfügung.

Bausteine des gestalteten Wahlverfahrens:

  • Welche Eigenschaften sollte ein Klassensprecher haben / nicht haben?
    Welche Aufgaben hat ein Klassensprecher an unserer Schule?
    (Unterrichtsprojekt)
  • Kandidatensuche in den Klassen /Wahlplakatgestaltung der Kandidaten
  • Kandidatenversammlung
    SMV/VL informieren nochmals über Rechte, Pflichten, Aufgaben
  • Wahlverfahren:
    Wahlausschuss bilden, Wahlmodalitäten klären, Kandidatenvorstellung in den Klassen (Thema: z.B. Wofür werde ich mich einsetzen?), Wahldurchführung (geheime Wahl)
  • Gratulation
  • Vorstellung der neuen Klassensprecher am SMV-„Brett“ /Veröffentlichung auf der Homepage.

5.2 Wahl des Schülersprecher-Teams

An der GiG Ergenzingen gibt es ein Schülersprecher-Team (3 Personen).

5.2.1  Erste(r) Schülersprecher(in) und Stellvertreter(in)

Er (Sie) wird aus der Mitte aller Schüler und Schülerinnen gewählt.

Der Schülersprecher / die Schülersprecherin wird durch eine Direktwahl von der gesamten Schülerschaft der Schule gewählt. Der Kandidat mit den meisten Stimmen wird 1. Schülersprecher, der Kandidat mit den zweitmeisten Stimmen wird Stellvertreter und gehört zum Schülersprecher –Team.

Es gelten die Grundsätze der ordentlichen Wahl.

Schülersprecherkandidaten sollten mindestens eine befriedigende Verhaltensnote vorweisen können und bereit sein, Verantwortung zu übernehmen und sich für die Schülerschaft und die Schule zu engagieren.

Geeignete Bewerber stellen sich mit Plakaten im Eingangsbereich der Schule und einer Wahlrede in der Schulversammlung vor. Danach wählen die einzelnen Klassen unter Aufsicht eines Lehrers in geheimer Wahl ihren Kandidaten. Jeder Schüler hat eine Stimme.

Ein Wahlausschuss (2 Erwachsene, 2 Schüler/innen) zählt die Stimmzettel aus und gibt das Ergebnis zuerst der Schulleitung bekannt.

5.2.2   Zweite(r) Schülersprecher(in) aus dem Schülerrat.

Er (Sie) wird aus der Mitte des Schülerrats gewählt.
Der/die 2. Schülersprecher/in wird vom Schülerrat gewählt. Mindestens 1 Mitglied des Schülersprecher-Teams sollte aus Klasse 8 sein. Gewählt ist, wer die meisten gültigen Stimmen erhält.

5.2.3   Jugendvertreter/in für die GiG und Ergenzigen in der Stadt Rottenburg

NEU -NEU- NEU

Gibt es eine/n amtierende/n Jugendvertreter/in ist diese/r Mitglied des SMV-Vorstands.

Die GiG hat 1 Mandat für die Jugendvertretung der Stadt Rottenburg. Je Schule wird ein zusätzliches Mitglied als Stellvertreter/in bestellt.

Die Wahl der Jugendvertretung findet alle 2 Jahre (bis Dezember) statt.

Wählbar sind alle Schüler/innen der jeweiligen Schule, unabhängig von ihrem Alter, ihrer Nationalität oder ihrem Wohnort. Der Schülerrat der GiG hat allerdings mehrheitlich abgestimmt, dass an der GiG erst Schüler ab Klasse 7 gewählt werden können.

Gewählt wird die Jugendvertretung vom Schülerrat .

(vgl. Geschäftsordnung der Jugendvertretung der Stadt Rottenburg am Neckar vom 22.03.2016)

 

Das neu gewählte Schülersprecher-Team sowie die Jugendvertretung stellt sich zu Beginn des Schuljahres den Elternvertretern bzw. dem Elternbeiratsvorsitzenden vor.

 

5.2.4 Vorzeitige Beendigung der Tätigkeit als Schülersprecher/in

Verstößt ein Schülersprecher grob gegen das Schulgesetz (die SMV-Verordnung oder gegen die vorliegende Satzung) kann er vom Schülerrat im Einvernehmen mit der Schulleitung abgesetzt werden. Gegebenenfalls rückt der Stellvertreter nach.

 

Auf Antrag der Schüler ist ihre Tätigkeit in der SMV im Zeugnis oder in anderer geeigneter Form ohne Wertung zu bescheinigen.

5.3 Wahl der Schülervertreter in die Schulkonferenz

Die drei Schülersprecher sind kraft Amtes Mitglieder in der Schulkonferenz.

Der Schülerrat wählt aus seiner Mitte ab Klassenstufe 7 einen weiteren Delegierten in einem Wahlgang sowie die Stellvertreter. Hat die Schule einen Jugendvertreter für die Jugendvertretung in Rottenburg gewählt, ist diese/r vierter Schülervertreter in der Schulkonferenz.

Die Reihenfolge der erreichten Stimmen ist für die Vertretung maßgebend.

Die Stellvertreter nehmen ihr Vertretungsrecht in der Reihenfolge der erreichten Stimmzahlen wahr, es ist also keine Personenvertretung vorgesehen.

Vor der Wahl stellen sich die Kandidaten vor.

NEU:
5.3.1 Einberufung der Schulkonferenz § 47 Abs. 12

Die Gruppe der Schülervertreter kann beim Schulleiter die Einberufung der Schulkonferenz beantragen. Gewünschte Tagesordnungspunkte müssen dann angegeben werden.

 

 

5.4 Wahl des Verbindungslehrers

Der Schülerrat wählt zu Beginn eines Schuljahres einen Verbindungslehrer und seinen Stellvertreter. Die Amtszeit beträgt 1 Schuljahr. Ein Verbindungslehrer ist nach den Grundsätzen des konstruktiven Misstrauensvotums abwählbar.

Das Schülersprecher-Team stellt nach den Vorschlägen des Schülerrates eine Kandidatenliste auf. Nicht wählbar sind die Schulleitung sowie Lehrer mit weniger als einem halben Lehrauftrag. Die vorgeschlagenen Lehrer müssen vor der Wahl nach ihrem Einverständnis zur Kandidatur befragt werden.

Vor der Wahl des Verbindungslehrers im Schülerrat erfolgt ein Meinungsbild in allen Klassen (ohne Klassenlehrer) aufgrund der vom Schülersprecher-Team aufgestellten Kandidatenliste. Die Klassensprecher nehmen das Meinungsbild zur  Kenntnis, sind jedoch in ihrer Wahl nicht daran gebunden. Vor der Wahl stellen sich die Verbindungslehrer-Kandidaten dem Schülerrat vor. Außerdem wird eine Personaldebatte im Schülerrat ohne Kandidaten geführt.

Jedes Mitglied im Schülerrat hat eine Stimme zu vergeben. Gewählt sind die Kandidaten, die die höchsten Stimmen erreichen.

Zu den Aufgaben der Verbindungslehrer gehört, neben der Beratung und Unterstützung der SMV auch die Einladung zur Schülersprecherwahl und die Durchführung.


Entwurf der Satzung im Schuljahr 07/08

Schülersprecher-Team: Cihan Öztoprak, Ferhat Korkmazyürek, Alexander Krieger

Inkrafttreten:
Die SMV- Satzung (Geschäftsordnung) wurde am 15. November 2008 in einer SMV-Sitzung von den Mitgliedern des Schülerrates einstimmig verabschiedet.

Sie tritt mit dem Einverständnis der Lehrerkonferenz, des Elternbeirats und der Schulkonferenz im Schuljahr 2008/ 09 in Kraft.

Jährlich wird die Satzung im neuen Schülerrat vorgestellt. Falls erforderlich können Änderungen, die im Schülerrat abgestimmt worden sind, eingefügt werden.

Letzte Änderung: 20.11. 2017

Die Satzung kann von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Schülerrates geändert werden.

Die Satzung muss veröffentlicht und damit allen Schülern der GiG Ergenzingen zugänglich gemacht werden.

Schülersprecher 07/08:    Cihan Öztoprak, Ferhat Korkmazyürek, Alexander Krieger

Schülersprecher 08/09:    Ibrahim Ellü, Marco Teufel, Marco Branz

Schülersprecher 09/10:    Enes Kilic, Marco Branz, Sophie Edlich

Schülersprecher 10/11:    Carolin Ziebarth, Sophie Edlich, Ökkes Özdemir

Schülersprecher 11/12:    Bianca Duffner, Ökkes Özdemir, Kevin Balcik

Schülersprecher 12/13:    Volkan Okumus, Alex Schiebel, Valerie Hamburg

Schülersprecher 13/14:    Bekir Dogan, Valerij Hamburg, Luca Manta

Schülersprecher 14/15:    Valerij Hamburg, Laura Stöffler, Irem Yilmaz

Schülersprecher 15/16:    Valerij Hamburg, Hamza Yigitel, Mario Weimer

Schülersprecher 16/17:    Berat Koca, Lorena Geisel, Jens Steck

Schülersprecher 17/18:    Moritz Laux, Ugurcan Kacargil, Anna-Lena Jost

Schülersprecher 18/19:    Julia Ditz, Acelya Özisik, Jens Steck

1. Jugendvertreter der GiG in Rottenburg a.N. 2016/17         Hamza Yigitel

2. Jugendvertreterin der GiG 2017/18                                  Lorena Geisel

3. Jugendvertreter der GiG 2018/19                                     Pietro Scalera

4. Jugendvertreter der GiG 2019/20                                     Alessandro Scalera

 

Verbindungslehrerin:       C. Ziegler-Wegner

Aktuelle Version Schuljahr 2018/19

 

bewegliche Ferientage:

 

04. Oktober 2019

21. - 28. Februar 2020

22. Mai 2020

 

Ferien:

28.-31.10.19 Herbstferien

23.12.-03.01.20 Weihnachtsferien

06.-17.04.20 Osterferien

02.-12.06.20 Pfingstferien

30.07.-11.09.20 Sommerferien

 

 

JugendbegleiterInnen/

ProjektleiterInnen gesucht!

Die Gemeinschaftsschule sucht im Rahmen des Jugendbegleiterprogramms ab September 2019 von Montag bis Donnerstag zwischen 12:30 und 14:15 Uhr JugendbegleiterInnen zur Mittagsbetreuung unserer SchülerInnen.
Ihre Aufgabe ist die Aufsicht im/ums Schulhaus.

Desweiteren ProjektleiterInnen, die ihre Fähigkeiten/Können / ihr Hobby am Projektnachmittag (mittwochs 14:00 – 16:00 Uhr) an die SchülerInnen weitergeben möchten (z. B. Kochen/Backen, Fahrradwerkstatt, Badminton, Tanzen, Schach/Binokel/Skat spielen, etc.).

Auch eine Kombination beider Aufgaben ist denkbar.

Die Bezahlung erfolgt über dem Mindestlohn.

Bei Interesse und/oder Rückfragen wenden

Sie sich bitte an die Schulleitung, telefonisch unter 07457/8716 oder per email: schulleitung@gms-ergenzingen.schule.bwl.de

 

Terminübersicht

Aktuelle Berichte

Link zu den Schließfächern: